Branche

Prüfsoftware für Kommunen und öffentliche Einrichtungen

Ämter und Einrichtungen führen sehr unterschiedliche Bestände unter einer Trägerschaft. CertiDesk trennt sie sauber, hält die Fristen und liefert Nachweise, die einer Prüfung durch Dritte standhalten.

Ausgangslage

Ihre Ausgangslage

Mehrere Liegenschaften mit eigener Zuständigkeit und wechselnden Dienstleistern.

Eine Kommune betreibt Betriebsmittel in Umgebungen, die kaum unterschiedlicher sein könnten: Verwaltungsbüros, Schulen mit Fachräumen, Kindertagesstätten, Bauhof mit Werkstatt, Feuerwehrgerätehäuser. Für jede dieser Umgebungen ist eine andere Prüffrist angemessen – die Verantwortung liegt aber bei einer Stelle.

Dazu kommt eine besondere Nachweislage. Sie müssen nicht nur gegenüber der Unfallkasse auskunftsfähig sein, sondern auch gegenüber Rechnungsprüfung und Aufsicht. Die Frage lautet dann selten „habt ihr geprüft“, sondern „zeigen Sie mir den Nachweis für dieses Gerät aus dem Jahr 2023“.

Praktisch erschwerend: Die Prüfung wird oft an wechselnde Dienstleister vergeben. Wenn der Nachweis beim Dienstleister liegt und nicht bei Ihnen, entsteht mit jedem Anbieterwechsel eine Lücke.

Was CertiDesk abnimmt

Was CertiDesk in der Verwaltung übernimmt

Getrennte Bestände, gemeinsame Übersicht

Jede Einrichtung wird als eigener Kunde geführt, mit eigenen Standorten und Bereichen. Sie sehen jede Einrichtung für sich – und den Gesamtstand über alle.

Nachweise, die stehen bleiben

Der Prüfbericht hält den Stand zum Prüfzeitpunkt fest: Kriterien, Messwerte, benutztes Prüfmittel und Prüfer. Nachträgliche Änderungen an einer erfassten Prüfung sind nicht vorgesehen – das ist der Punkt, auf den es bei einer Nachprüfung ankommt.

Der Nachweis bleibt bei Ihnen

Auch wenn ein externer Dienstleister prüft, entstehen die Daten in Ihrem Bestand. Ein Anbieterwechsel kostet Sie damit keine Historie.

Rollen mit klaren Grenzen

Verwaltung und Prüfer haben unterschiedliche Rechte, serverseitig durchgesetzt. Ein Prüfer sieht ausschließlich die ihm zugewiesenen Aufträge.

Datenschutz mit Vertrag

Betrieb auf Servern in Deutschland, tägliche Sicherung, Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO auf Anfrage – die Punkte, die in einer Vergabe regelmäßig abgefragt werden.

In der Praxis

Von der Bestandsaufnahme zum Nachweis

Sie beginnen mit dem, was schon da ist: vorhandene Gerätelisten je Einrichtung als CSV importieren, Standorte und Bereiche anlegen. Geräte ohne Kennzeichnung bekommen eine Inventarnummer und eine QR-Plakette.

Die Prüfintervalle setzen Sie je Gerät entsprechend der Umgebung – Verwaltung anders als Schulwerkstatt, Werkstatt anders als Bauhof. Ab dann meldet die Fristenüberwachung, was fällig wird.

Beauftragen Sie extern, legen Sie den Dienstleister als Prüfer an und weisen ihm den Auftrag zu. Er arbeitet in Ihrem Bestand; die Nachweise entstehen bei Ihnen. Für die Rechnungsprüfung ziehen Sie das Bestandsverzeichnis je Einrichtung als PDF.

Prüffristen

Fristen je nach Einrichtung

Für Verwaltungsräume gilt der Richtwert von 24 Monaten, für Werkstätten und technische Bereiche 12 Monate, bei hoher Beanspruchung 6 Monate. Für Schulen ist die Nutzung entscheidend: Ein Klassenraum ist büroähnlich, eine Holz- oder Metallwerkstatt nicht.

Die Vorschrift verlangt keine einheitliche Frist für die ganze Trägerschaft, sondern eine begründete Festlegung je Betriebsmittel. Genau so ist CertiDesk aufgebaut: Das Intervall hängt am Gerät, nicht an der Einrichtung.

Alle Angaben sind Richtwerte aus den DGUV-Regeln. Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung des Betreibers.

Fragen aus dieser Branche

Was Betriebe uns dazu fragen

Erfüllt CertiDesk die Anforderungen an die Vergabe?

Die technisch relevanten Punkte sind erfüllt: Betrieb in Deutschland, verschlüsselte Übertragung, mandantengetrennte Datenhaltung, tägliche Sicherung, Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Für Anforderungen Ihrer konkreten Ausschreibung sprechen Sie uns an.

Können mehrere Einrichtungen eigenständig arbeiten?

Innerhalb eines Zugangs werden Einrichtungen als Kunden mit eigenen Beständen geführt – die Verwaltung sieht alles. Sollen Einrichtungen vollständig getrennte Zugänge erhalten, richten wir dafür eigene Mandanten ein.

Was passiert mit den Daten am Ende des Vertrags?

Sie exportieren Ihren vollständigen Datenbestand jederzeit selbst. Nach Vertragsende halten wir die Daten 30 Tage zum Export bereit und löschen sie anschließend unwiderruflich.

Unverbindlich

An Ihrem eigenen Bestand ansehen

Erzählen Sie uns kurz, wie viele Betriebsmittel Sie betreuen – wir melden uns in der Regel am nächsten Werktag.