Die Gefährdungsbeurteilung entscheidet

Die DGUV Vorschrift 3 nennt keine starren Fristen. Der Unternehmer legt die Prüffristen auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung so fest, dass entstehende Mängel rechtzeitig erkannt werden. Die Tabellen der DGUV liefern dafür bewährte Richtwerte.

Übliche Richtwerte für ortsveränderliche Betriebsmittel

Büro und büroähnliche Umgebung: Richtwert 24 Monate. Werkstätten und Fertigung: 12 Monate, bei hoher Beanspruchung 6 Monate. Baustellen: 3 Monate. Nass- und Schleifbereiche: teils noch kürzer.

Ein bewährtes Kriterium aus den DGUV-Regeln: Liegt die Fehlerquote bei einer Prüfung unter 2 %, gilt die gewählte Frist als ausreichend – steigt sie darüber, sollte die Frist verkürzt werden.

Fristen im Griff behalten

In der Praxis scheitert die Fristeinhaltung selten am Wissen, sondern an der Verwaltung: Hunderte Geräte, mehrere Kunden und Standorte, unterschiedliche Intervalle. CertiDesk berechnet die nächste Fälligkeit automatisch aus Prüfdatum und Intervall je Gerät und zeigt überfällige und bald fällige Prüfungen auf einen Blick – je Kunde, je Standort, als Liste oder Kalender.

Prüfungen digital dokumentieren?

CertiDesk führt vom Prüfauftrag bis zum fertigen Nachweis – monatlich kündbar, ohne Einrichtungsgebühr.

Demo anfragen