Die Rechtsgrundlage
Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) ist die Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie verpflichtet Unternehmen, elektrische Anlagen und Betriebsmittel in einem sicheren Zustand zu betreiben – und diesen Zustand durch regelmäßige Prüfungen nachzuweisen.
Die Vorschrift gilt für praktisch jedes Unternehmen in Deutschland, unabhängig von Größe und Branche: vom Handwerksbetrieb über das Büro bis zur Industrieanlage. Ergänzend greifen das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Was wird geprüft?
Unterschieden wird zwischen ortsfesten Anlagen (z. B. Elektroverteilungen, fest installierte Maschinen) und ortsveränderlichen Betriebsmitteln – alles, was über Stecker und Leitung betrieben wird: Bohrmaschinen, Verlängerungsleitungen, Kaffeemaschinen, Monitore, Ladegeräte.
Für ortsveränderliche Geräte ist die maßgebliche Prüfnorm die DIN VDE 0701-0702: Sichtprüfung, elektrische Messungen (u. a. Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Berührungs- bzw. Schutzleiterstrom) und Funktionsprüfung.
Wer darf prüfen?
Prüfen darf eine Elektrofachkraft – oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, mit geeigneten Messgeräten. Viele Unternehmen beauftragen dafür spezialisierte Prüfdienstleister.
Wichtig: Die Verantwortung für die Durchführung der Prüfungen liegt beim Unternehmer. Ohne dokumentierte Prüfung drohen im Schadensfall Probleme mit Versicherung und Berufsgenossenschaft.
Die Dokumentation
Das Prüfergebnis muss nachvollziehbar dokumentiert werden: Was wurde wann von wem mit welchem Ergebnis geprüft, mit welchem Messgerät, und wann ist die nächste Prüfung fällig? Genau diese Nachweisführung – vom Prüfprotokoll bis zum Bestandsverzeichnis – digitalisiert CertiDesk.
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CertiDesk führt vom Prüfauftrag bis zum fertigen Nachweis – monatlich kündbar, ohne Einrichtungsgebühr.